Swisscom verklagt Swisscoy – Namensrechtsstreit eskaliert: Nächster Halt, Bundesverwaltungsgericht!

Bern, 20. September 2024Nach dem triumphalen Sieg der Luzerner Marke «zämä» gegen den Fast-Fashion-Giganten Zara hat heute ein weiterer kurioser Rechtsstreit die Schweiz erschüttert. Swisscom, der unangefochtene Telekommunikationskönig des Landes, hat eine Klage gegen Swisscoy eingereicht – das Friedensförderungskontingent der Schweizer Armee! Grund: Eine angebliche Verletzung der Namensrechte.

Swisscom-Sprecherin Sarah Funk erklärte in einem dramatischen Statement: „Wir können nicht länger tolerieren, dass ein Militärkontingent so schamlos unseren guten Namen kopiert! Swisscoy ist in den Köpfen der Schweizer Bürger mit Kommunikation verbunden, genau wie wir! Das führt zu einer unerträglichen Verwechslungsgefahr.“

Swisscoy, die seit 1999 in friedensfördernden Missionen im Ausland tätig ist, zeigte sich perplex. Ein ranghoher Offizier, der anonym bleiben wollte, witzelte: „Wir haben bislang mit Konflikten in Kosovo und Afrika gerechnet, aber auf das Schlachtfeld der Namensrechte waren wir wirklich nicht vorbereitet.“

Der Dominoeffekt: Wenn Grosskonzerne durchdrehen

Die Nachricht von der Swisscom-Swisscoy-Klage hat offenbar einen Dominoeffekt ausgelöst. Nun planen mehrere weitere Grosskonzerne ähnliche Schritte gegen Kleinunternehmen oder Organisationen, die es wagen, Namensähnlichkeiten zu zeigen. Eine geheime Liste ist durchgesickert, und sie ist ein wahres Juwel:

1. Apple vs. Äppelschuss AG (Zürich)

Der Tech-Riese Apple geht gegen die Zürcher Bogenschiess-Akademie «Äppelschuss AG» vor. Apple behauptet, der Name sei „zu fruchtig“ und könnte ihre Marke verwässern. „Es ist schwer, zwischen einem Pfeil im Apfel und einem Biss in einen Apfel zu unterscheiden“, so ein Apple-Sprecher.

2. Amazon vs. Amisaan (Bern)

Der Onlinehandelsriese Amazon verklagt die Firma Amisaan, die sich auf Bio-Kräuter für die traditionelle chinesische Medizin spezialisiert hat. Amazon argumentiert, dass die Ähnlichkeit im Klang potenziell Kunden in die Irre führen könnte: „Was, wenn jemand Tee bestellen will und plötzlich das neue iPhone bei Amazon bestellt? Das ist ein ernstes Problem für uns.“

3. Nike vs. Neiki (Luzern)

Der Sportartikelhersteller Nike klagt gegen das Luzerner Unternehmen Neiki, das sich auf ergonomische Küchenutensilien spezialisiert hat. Nike ist besorgt, dass ihre Kunden versehentlich in ein Kochgeschäft rennen und sich wundern, warum sie statt Turnschuhen nur Kochlöffel finden. „Es kann einfach nicht sein, dass Kunden denken, sie laufen mit einem Neiki-Kochlöffel einen Marathon“, so die Anwälte des Konzerns.

4. Google vs. Gugel GmbH (Basel)

Der Silicon-Valley-Gigant Google fordert die Basler Gugel GmbH auf, ihren Namen zu ändern. Das Unternehmen stellt traditionelle Gugelhupf-Backformen her. Google behauptet: „Wir wollen nicht, dass unsere Nutzer glauben, sie könnten einen Kuchen backen, indem sie einfach ‚Gugel‘ ins Suchfeld eingeben. Das könnte unser Suchergebnis dramatisch verändern.“

5. Coca-Cola vs. Chochacola (Graubünden)

Coca-Cola hat rechtliche Schritte gegen den Bündner Schokoladenhersteller Chochacola eingeleitet, der eine koffeinhaltige Schokolade produziert. „Unsere Marke steht für erfrischende Getränke, nicht für Schokolade mit einem Kick. Wir sehen hier eindeutig eine unfaire Anlehnung an unser Kultprodukt“, heisst es in der Klageschrift.

6. McDonald’s vs. MacDörfli (Glarus)

McDonald’s verklagt das Glarner Restaurant „MacDörfli“, das regionale Schweizer Küche anbietet. Die Fast-Food-Kette ist der Meinung, dass „Mac“ in Kombination mit einem Essensthema ausschliesslich ihr gehört. „Käseschnitten sind keine Big Macs“, argumentiert McDonald’s. „Aber die Verwirrung ist real.“

7. Facebook vs. Faceblock AG (Zug)

Das soziale Netzwerk Facebook hat den Blockchain-Entwickler Faceblock AG im Kanton Zug ins Visier genommen. Facebook argumentiert, dass der Begriff „Face“ in der digitalen Welt exklusiv ihnen zustehe. „Es besteht die Gefahr, dass unsere Nutzer glauben, sie posten Bilder von Katzen, während sie in Wahrheit Blockchain-Protokolle programmieren.“

8. Tesla vs. Täsli (Aargau)

Elon Musk’s Elektroautogigant Tesla verklagt das Aargauer Start-up „Täsli“, das handgefertigte Taschen aus Filz herstellt. Tesla beschuldigt Täsli, von ihrem futuristischen Image zu profitieren. „Unsere Kunden wollen fortschrittliche Technologie, nicht handgefilzte Taschen, die zufällig das gleiche Gefühl von Luxus und Innovation ausstrahlen“, heisst es in der Klage.

9. Samsung vs. Sam-Song AG (St. Gallen)

Der koreanische Elektronikriese Samsung hat die Sam-Song AG verklagt, eine Firma, die Jodelmusik aufnimmt. Samsung befürchtet, dass der Klang der Marke beschädigt werden könnte: „Unsere Kunden könnten verwirrt sein und denken, dass wir ab jetzt Jodelmusik auf unseren Smartphones vorinstallieren.“

10. Microsoft vs. Micro-Saft GmbH (Zug)

In einem bizarren Schritt klagt der Software-Riese Microsoft gegen die Micro-Saft GmbH, einen Hersteller von Miniatur-Saftpressen. Microsoft argumentiert: „Es ist unklar, ob Kunden, die Micro-Saft-Produkte kaufen, Software oder Obst erwarten. Diese Art von Unsicherheit ist schlecht für unser Geschäft.“

Kommentar: Willkommen in der Schweiz, wo Namen Krieg bedeuten

Inmitten dieser Flut von Klagen gegen scheinbar harmlose Organisationen fragt man sich, ob der Wahnsinn jemals ein Ende haben wird. Der Sieg von „zämä“ hat eindeutig einen Präzedenzfall geschaffen, und jetzt brennt der juristische Baum lichterloh. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Coop einen kleinen Bioladen in Graubünden verklagt, weil er zufällig „Koop“ im Namen trägt.

Fazit: Wenn der Name zählt, dann war’s das mit dem Frieden in der Schweiz. Die Gerichte sind bereit – und wer weiss, vielleicht gibt es bald eine neue Schweizer TV-Show: „Wer verklagt wen?“

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