Mehr Inklusion beim Fluchen: Kanton Zürich führt gendergerechte Schimpfwörter ein

Der Kanton Zürich setzt ein weiteres Zeichen für Gleichberechtigung und führt offiziell gendergerechte Schimpfwörter ein. Ab dem 1. März 2025 dürfen Beleidigungen nur noch in geschlechtergerechter Form verwendet werden. Ziel der neuen Regelung: Eine diskriminierungsfreie Streitkultur, in der wirklich niemand/niefraud/niemendens (niemensch?) vom linguistischen Mittelfinger ausgeschlossen wird.
Anmerkung Redaktion: Läck esch das asträngend.

„Tubel, Tubeline und Tubelens», Läppin und Lappens“ – alle dürfen mit gemeint sein

Lange Zeit war das Wort „Tubel“ (schweizerdeutsch für Trottel, Dummkopf) als universelle Beleidigung im Umlauf – doch nun soll es gerechter werden. Die kantonale Kommission für Sprachsensibilität (KKS) hat daher beschlossen, die weibliche Form „Tubeline“ sowie die neutrale Variante „Tubelens“ einzuführen.

„Es kann nicht sein, dass sich Frauen und nicht-binäre Personen in der Zürcher Streitkultur unterrepräsentiert fühlen“, erklärt KKS-Sprecherin Jolanda Meier. „Sprache formt unser Denken – und wir möchten sicherstellen, dass wirklich alle am Zürcher Strassenverkehrsfluchen teilhaben können.“

Neue offizielle Schimpfwort-Liste

Neben „Tubel/Tubeline/Tubelens“ werden auch folgende neue Begriffe eingeführt:

  • „Lappi/Läppin/Lappens“ (bisher nur „Lappi“)
  • „Siech/Siechin/Siechens“ (bisher nur „Siech“)
  • „Pfosten/Pfostin/Pfostens“ (bisher nur „Pfosten“)
  • „Totsch/Sie totscht/S’es totscht“ (in Anlehnung an „Du totsch“ – weil „du“ eine männliche Assoziation haben könnte)
  • „Gopferdammi/Gopferdammine/Gopferdammins“ (bisher nur „Gopferdammi“)

Die Regierung verspricht eine sanfte Einführung mit einer dreimonatigen Übergangsfrist. Während dieser Zeit dürfen Zürcher/Zürcherinnen/Zürcherendens weiterhin alte Beleidigungen nutzen, müssen sich aber verpflichten, bei jeder nicht-gendergerechten Flucherei 5 Franken an die Gender-Sensibilisierungskasse zu zahlen.

Skepsis aus der Bevölkerung

Doch nicht alle sind begeistert. Besonders ältere Zürcher Autofahrer protestieren gegen die neue Regelung. „Das isch doch en Seich! Wenn ich mich uf de Autobahn bim Gubrist ufreg, han ich doch kei Ziit, gendergerecht z’fluche!“, beschwert sich der 62-jährige Kurt B. aus Oerlikon.

Andere befürchten, dass das Gendern der Schimpfwörter den Spielfluss beim Fussball stören könnte. „Ich cha doch nöd zmitzt im Match überlegge, ob de Schiri jetzt en Tubel, en Tubeline oder en Tubelens isch“, empört sich FCZ-Fan Reto.

Erste Testphasen mit Ordnungsbussen

Um sicherzustellen, dass sich alle an die neuen Sprachregeln halten, wird die Stadtpolizei Zürich künftig Ordnungsbussen für falsch gegenderte Beleidigungen verteilen. Wer etwa „Was für en dumme Siech!“ ruft, zahlt 50 Franken, es sei denn, er/sie/es hängt noch „… oder Siechin oder Siechens“ an.

Gleichzeitig wurde angekündigt, dass die Regierung an gendergerechten Komplimenten arbeitet, um auch positive Sprache inklusiver zu gestalten. „Schätzli“ könnte bald durch „Schätzli/Schätzline/Schätzlens“ ersetzt werden.

Ob die neue Regelung ein Erfolg wird, bleibt abzuwarten. Fest steht: Fluchen in Zürich wird in Zukunft nicht nur emotional, sondern auch linguistisch anspruchsvoller.

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